Gardine.
Sagt doch gestern die Lehrerin zur Kleinsten, die mittlerweile 10 ist, sie solle am nächsten Tag eine "Gardinenklammer" (was immer das auch sein soll) mitbringen, damit sie ihren Pony feststecken kann, weil man ihr sonst nicht mehr in die Augen sehen könne...
Bereits letztes Jahr hat sie sich über die Pony-Länge mokiert, so daß wir ihn des lieben Friedens, aber gegen den Willen des Kindes, gekürzt haben. Damit ist jetzt Schluß, das Kind hat ein Recht darauf, die Haare so zu tragen, wie es das möchte. Auch wenn selbst uns Eltern das derzeit nicht gefällt.
Und Nein, Haarspangen- oder Bänder mag sie nicht.
Im Internet dazu gefunden:
"Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG schließt auch den persönlichen Geschmack der Haarfrisur ein, so dass eine öffentliche Schule grundsätzlich keine Beschränkung treffen darf. Gleiches gilt insoweit auch für das Tragen von Schmuck, Piercings, Tätoowierungen etc. Ausnahmen hiervon sind allerdings zuzulassen, sofern zum Beispiel der Unterricht (Sport, Chemie etc.) das Tragen besonderer Sicherheitsvorkehrungen (Haarnetz) bedingt oder die Frisur bzw. der Schmuck gegen andere Rechtsvorschrift (§ 86 a StGB – „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) verstößt."
Quelle
Meiner bescheidenen Meinung nach überschreitet die Lehrerin da etwas ihre Kompetenz - sieht das jemand anders?
Bereits letztes Jahr hat sie sich über die Pony-Länge mokiert, so daß wir ihn des lieben Friedens, aber gegen den Willen des Kindes, gekürzt haben. Damit ist jetzt Schluß, das Kind hat ein Recht darauf, die Haare so zu tragen, wie es das möchte. Auch wenn selbst uns Eltern das derzeit nicht gefällt.
Und Nein, Haarspangen- oder Bänder mag sie nicht.
Im Internet dazu gefunden:
"Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG schließt auch den persönlichen Geschmack der Haarfrisur ein, so dass eine öffentliche Schule grundsätzlich keine Beschränkung treffen darf. Gleiches gilt insoweit auch für das Tragen von Schmuck, Piercings, Tätoowierungen etc. Ausnahmen hiervon sind allerdings zuzulassen, sofern zum Beispiel der Unterricht (Sport, Chemie etc.) das Tragen besonderer Sicherheitsvorkehrungen (Haarnetz) bedingt oder die Frisur bzw. der Schmuck gegen andere Rechtsvorschrift (§ 86 a StGB – „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) verstößt."
Quelle
Meiner bescheidenen Meinung nach überschreitet die Lehrerin da etwas ihre Kompetenz - sieht das jemand anders?
Budenzauberin - 2012-10-26 14:52 - gezaubert in: geÄRGERT