Makler und so.
Wir hatten ja das neue Haus bei Immoscout gefunden, wo es von einem Makler angeboten wurde. Der reagierte im Oktober letzten Jahres auf unsere Interessebekundung auch recht schnell und setzte dann vor unserem ersten Besichtigungstermin einen Vertrag mit uns auf, der besagte, daß er bei erfolgreicher Vermittlung die dreifache Kaltmiete zuzüglich MwSt. bekäme - wir als völlige Laien, was solche Provisionen betrifft und wegen der Eigenbedarfskündigung auch etwas unter Zeitdruck unterschrieben das natürlich.
Auch wenn wir das Haus mehr aus eigenem Dazutun bekamen und ich hier jetzt nicht darüber debattieren mag, wie blöd wir eigentlich gewesen sein müssen, überhaupt sowas per Makler zu machen - jedenfalls kam natürlich postwendend nach Einzug seine Rechnung. Wir haben aber zwischenzeitlich erfahren, daß es laut § 3 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) nicht rechtens ist, mehr als 2 KM zu verlangen, teilten dies natürlich dem freundlichen Herrn mit und überwiesen zeitgleich die ihm zustehende Summe.
Das hielt ihn allerdings nicht davon ab, den seiner Meinung nach noch ausstehenden Betrag von Euro 1.082,- noch weitere zweimal einzufordern und in der "letzten Mahnung" bei Zahlungsverweigerung sogar den Gang zum Gericht anzukündigen. Warum glaubt dieser Mensch eigentlich, seine selbstausgedachten aufgesetzten Verträge würden Gesetze aushebeln?
Unser Anwalt vom Mieterverein hat ihm dann jetzt mal ein paar freundliche Zeilen zukommen lassen, in denen er u.a. auch auf § 8 hinweist, der besagt, daß eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit von bis zu Euro 25.000,- aussteht, wenn er nicht endlich Ruhe gibt.
Bin gespannt, ob's das jetzt mal war.
Auch wenn wir das Haus mehr aus eigenem Dazutun bekamen und ich hier jetzt nicht darüber debattieren mag, wie blöd wir eigentlich gewesen sein müssen, überhaupt sowas per Makler zu machen - jedenfalls kam natürlich postwendend nach Einzug seine Rechnung. Wir haben aber zwischenzeitlich erfahren, daß es laut § 3 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) nicht rechtens ist, mehr als 2 KM zu verlangen, teilten dies natürlich dem freundlichen Herrn mit und überwiesen zeitgleich die ihm zustehende Summe.
Das hielt ihn allerdings nicht davon ab, den seiner Meinung nach noch ausstehenden Betrag von Euro 1.082,- noch weitere zweimal einzufordern und in der "letzten Mahnung" bei Zahlungsverweigerung sogar den Gang zum Gericht anzukündigen. Warum glaubt dieser Mensch eigentlich, seine selbst
Unser Anwalt vom Mieterverein hat ihm dann jetzt mal ein paar freundliche Zeilen zukommen lassen, in denen er u.a. auch auf § 8 hinweist, der besagt, daß eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit von bis zu Euro 25.000,- aussteht, wenn er nicht endlich Ruhe gibt.
Bin gespannt, ob's das jetzt mal war.
Budenzauberin - 2008-04-03 13:20 - gezaubert in: Umzug & Co.

Makler sind eine Pest.